Düngeverordnung mit Augenmaß anpassen
BOGK-Position zur 2. Novelle der Düngeverordnung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Dezember 2019 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Darin werden deutlich erhöhte Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln vorgeschlagen, die sich negativ auch auf die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie auswirken würden.
Die deutschen Hersteller von Gemüsekonserven und Feinsaurem Gemüse, die ihre Rohware fast ausschließlich aus heimischem Anbau in Deutschland beziehen, sind auf eine kontinuierliche Versorgung mit hochwertiger Rohware angewiesen. Die Versorgungssicherheit, die Qualität der Rohware und die Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Betriebe würden durch die vorgeschlagenen Änderungen der Düngeverordnung weiter verschlechtert.
Gefährdung der Produktion durch Begrenzung der Rückverbringungsmöglichkeit von Gemüseabputz
Nach dem Vorschlag in § 13 Absatz 2 Nr. 4 dürfen Festmiste oder Komposte in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar nicht ausgebracht werden. Dies führt insbesondere in Verarbeitungsbetrieben zu erheblichen Entsorgungsproblemen, die in diesem Zeitraum Ernterückstände, zum Beispiel von Gurkenpflanzen, oder Putzabfälle nach der Aufbereitung, insbesondere von Weißkohl, Rotkohl und Grünkohl wieder auf der Fläche ausbringen müssen. Hier sind zwingend Ausnahmeregelungen erforderlich: Die Ausbringungsfrist sollte verkürzt werden und erst am 1. Dezember beginnen. Zudem muss die Ausbringung auf der ursprünglichen Anbaufläche oder auf zuvor begrünten Flächen innerhalb der Sperrfrist ermöglicht werden. Gemüseabputz würde damit sachgerecht so behandelt wie Erntereste, die direkt auf dem Feld verbleiben. Diese Regelung könnte beispielsweise durch eine gesonderte Berücksichtigung von Gemüseabputz in der Nährstoffbilanz umgesetzt werden.
Nach Auffassung des BOGK ist die Erleichterung der Rückverbringungsmöglichkeit des Gemüseabputzes, der vor der Verarbeitung anfällt, zwingend, denn eine Verbringung von Gemüseabputz in Biogasanlagen scheitert i. d. R. an der geringen Akzeptanz seitens der Anlagebetreiber. Gründe hierfür sind der Verlust des NawaRo-Bonus, der geringe Brennwert und der zeitlich ungleichmäßige saisonale Anfall der Reststoffe.
Sachgerechte Düngung im Gemüsebau ermöglichen
Generell sind Verschärfungen des Düngerechts unter besonderer Berücksichtigung des Gemüsebaus mit Augenmaß einzuführen. Die höhere Kultur- und Produktvielfalt auch von starkzehrenden Arten und die Einhaltung von Qualitätszielen für Verarbeitungsprodukte im Vertragsanbau sind spezielle Anforderungen an den Gemüsebau, die sich von der Landwirtschaft stark unterscheiden. Diese Merkmale werden in den Maßnahmen zur Düngeverordnung bisher nicht bedacht. So gefährdet die vorgesehene Einschränkung der Düngung – 20 Prozent Düngung unter Bedarf betriebsbezogen – die bedarfs- und qualitätsgerechte Ernährung der Pflanzen. Erforderliche Ausweichflächen stehen vielen Betrieben nicht zur Verfügung. Auch das Düngeverbot bei Hangneigung wird negative Auswirkungen haben und reduziert die Produktionsflächen.
Qualitätsminderung der Rohware werden sich in höheren Kosten, verminderten Absatzmöglichkeiten und schließlich entsprechenden Umsatz- und Arbeitsplatzverlusten gerade auch in der verarbeitenden Industrie niederschlagen.
Wir verweisen daher auf die Vorschläge zur sachgerechten Düngung und zu den notwendigen Änderungen am vorgelegten Änderungsentwurf durch den Bundesausschuss Obst und Gemüse und den Wirtschaftsverband Gartenbau Norddeutschland.